Natura 2000-Gebiete in Bayern
In Bayern gibt es insgesamt 745 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von etwa 800 000 Hektar. Sie sind Teil eines EU-weiten Netzwerks von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Dazu gehören natürliche Bereiche wie Moore, aber auch traditionell genutzte Kulturlandschaften mit ihren für Bayern typischen Landschaftsbildern.
Bayern bringt insgesamt 745 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von etwa 800 000 Hektar in das europäische Netz ein. Dies sind zum einen FFH-Gebiete (grün), Gebiete der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (orange) und Gebiete, die durch beide Richtlinien geschützt werden (schraffierte Flächen).
Wo ist das nächste Natura 2000-Gebiet?
Finden Sie Ihr Natura-2000 Gebiet vor der Haustüre: Klicken Sie einfach auf die Karte, um im Bayernatlas das nächste Natura-2000 Gebiet in Ihrer Nähe zu finden. Sie können dort in der Suchleiste einen Ort finden oder sich in die Karte hineinzoomen.
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Zum einem schützt Natura 2000 besondere oder für Europa charakteristische Lebensräume mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten, die sogenannten „FFH-Gebiete“. Die FFH-Gebiete sind ein wichtiger Teil von Natura 2000. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. Das heißt für Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und deren Lebensräume (Habitate).
Neben diesen FFH-Gebieten, gibt es in Europa auch noch Vogelschutzgebiete, die speziell als Lebensräume für Vögel ausgewählt wurden und die den zweiten wichtigen Teil von Natura 2000 darstellen. Zum anderen schützt Natura 2000 einzelne Tier- und Pflanzenarten, die in Europa selten geworden sind oder nur in Europa vorkommen.
FFH-Gebiete und Vogelschutz-Gebiete überlappen einander häufig. Das liegt daran, dass die gleichen Landschaften oft sowohl ein wichtiger Lebensraum für Vögel, als auch für andere Arten sind.
Das Verfahren zur Auswahl und Festlegung von Natura 2000-Gebieten ist relativ kompliziert. Eine gute Übersicht zu den einzelnen Schritten gibt beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz auf seiner Webseite.
Nachdem die Gebiete in einem ersten Schritt durch den jeweiligen EU-Mitgliedstaat, zum Beispiel Deutschland, ausgewählt und bewertet wurden, wird in einem zweiten Schritt eine Bewertung auf EU-Ebene vorgenommen und eine Liste mit Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung festgelegt.
Danach, so schreibt es die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – der Rechtsakt, in dem festgelegt wird, was Natura 2000-Gebiete sind und wie sie zu schützen sind – vor, müssen die Gebiete so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb von sechs Jahren, als besondere Erhaltungsgebiete durch die Mitgliedstaaten ausgewiesen werden. Dies kann über Schutzgebietsausweisungen, zum Beispiel den Erlass einer Verordnung, mit der ein Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärt wird, oder vertragliche Regelungen geschehen.
In Deutschland ist die Unterschutzstellung der FFH-Gebiete im Bundesnaturschutzgesetz geregelt (§ 32 Abs. 2-4). Danach sind die einzelnen Bundesländer zuständig für die Schutzgebietsausweisung.
Anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel in Österreich, gibt es in Deutschland keine eigene Schutzgebietskategorie für Natura 2000-Gebiete. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht gesetzlich unter Schutz gestellt werden: Je nach Lage, vorhandenen Schutzgütern und äußeren Umständen können Natura 2000-Gebiete zum Beispiel als Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt werden. Manche sind auch Teil von Nationalparken oder anderen Großschutzgebieten.
Für die einzelnen Natura 2000-Gebiete werden außerdem auch Managementpläne erstellt. Denn Ziel von Natura 2000 ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter, also der Tiere, Pflanzen und Lebensräume, zu gewährleisten. In den Managementplänen werden die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Die Managementpläne werden auch veröffentlicht. Mehr Informationen zu den Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Bayern beitet das Bayerische Landesamt für Umwelt auf seiner Webseite.